Kennen Sie Ihre Rechte bei Urlaubs-Mängeln?

Man freut sich auf den Urlaub. Endlich ausspannen und genießen. Doch am Urlaubsort selbst, dann der große Schock. Das Essen ist nicht genießbar, die Zimmer sind dreckig oder verschimmelt, die Betten sind schmutzig und dann noch Lärm. Muss man das als Urlauber hinnehmen? Kann man als Urlauber Schadenersatz fordern und wie geht man vor? Ja Sie können. Dabei sollten Sie einiges beachten:

Richtig reklamieren:

  • Sprechen Sie Ihre Reiseleitung auf die Mängel an und was sie stört.
  • Nehmen Sie einen unabhängigen Zeugen mit, wenn Sie mit der Reiseleitung sprechen.
  • Verlangen Sie sofort Abhilfe.
  • Lassen Sie sich unbedingt Ihre Beschwerde und Mängel schriftlich protokollieren.
  • Falls die Reiseleitung Ihnen Ihre Beschwerde nicht schriftlich protokolliert, bitten Sie Freunde oder Verwandte zu Hause ein Einschreiben mit den Mängeln an den Veranstalter zu schicken und in Kopie auch an die Reisleitung vor Ort senden.

Beweise sind das A und O:

  • Machen Sie Fotos oder dokumentieren Sie alles mit Video, damit Sie später vor Gericht Beweise haben.
  • Sie können auch ein Stück von dem Schimmel an der Tapete oder von dem Bad in eine Plastiktüte packen und mitnehmen (Foto nicht vergessen)
  • Schauen Sie, dass Sie einen Zeugen haben, wenn Sie die Beweise sammeln.

Kündigung des Reisevertrags:

  • Sollte der Reiseveranstalter vor Ort keine Abhilfe leisten, wie z. B. ein neues Hotelzimmer, können Sie in bestimmten Fällen Ihren Reisevertrag kündigen.
  • Das bedeutet, Sie können Ihre Heimreise selbst organisieren bzw. in eine andere Unterkunft umziehen.
  • Die Kosten müssen Sie übernehmen, bekommen aber im Gegenzug Ihren Reisepreis erstattet und können dann Zusatzkosten als Schadenersatz geltend machen.
  • Achtung: Eine Kündigung ist nur dann rechtens, wenn Ihre Mängel sehr gravierend sind oder sogar eine Fortsetzung des Urlaubs nicht zumutbar ist. Was unzumutbar ist, wird dann meistens vor Gericht bewertet.
  • Eine Kündigung sollte deshalb auch immer der letzte Ausweg sein.

Ansprüche nach dem Urlaub geltend machen:

  • Sie müssen Ihre Ansprüche immer spätestens bis 1 Monat nach dem Urlaub beim Reiseveranstalter angemeldet haben.
  • Am besten immer per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
  • Machen Sie im Schreiben klar, was Sie genau bemängeln und aus welchen Gründen und belegen Sie Ihre Behauptungen mit Beweisen durch Fotos, Videos, Zeugenaussagen.
  • Lenkt der Veranstalter nicht ein, müssen Sie für Ihre Ansprüche klagen. Gerade bei Kündigung des Vertrags sind immer erhebliche Kostenrisiken mit verbunden, wenn der Richter Ihre Kündigung nicht als begründet ansieht. Dann gibt es kein Geld vom Veranstalter und am Ende zahlen Sie noch Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

Man muss nicht alles gleich monieren. Vor allem lässt sich oftmals bereits beim Reiseangebot erkennen, ob man z. B. mit Lärm rechnen muss. Ein Reiseveranstalter oder Reisekatalog beschreibt ein Angebot von einem Hotel in der Nähe vom Flughafen. Oder aber das Angebot lautet 1 Woche Mallorca für 99 Euro. Da kann man auch nicht viel erwarten.

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